
Gutachten zeigt: Importverbote für Jagdtrophäen verletzen EU-Vertrag (Quelle: Wunderlich/CIC/DJV)
Importverbote für Trophäen verstoßen gegen EU-Vertrag
Aktuelles Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass Importverbote für Jagdtrophäen einzelner Mitgliedstaaten rechtswidrig sind.
Das Gutachten einer deutschen Wirtschaftskanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass Einfuhrverbote eine handelspolitische Maßnahme sind und einen unzulässigen Eingriff einzelner Mitgliedsstaaten in den Außenhandel der Europäischen Union (EU) bedeuten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat in Deutschland (CIC) stellen die Studie politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.
Bestehende Importverbote in Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich oder Holland verstoßen laut Gutachten gegen den EU-Vertrag. Umweltpolitische Bestrebungen allein seien keine ausreichende Begründung (LINK) für nationale Einfuhrverbote. Die Entscheidungshoheit liege bei der EU.
Das Gutachten kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die Europäische Union Importbeschränkungen nicht ohne Einbeziehung betroffener Drittstaaten verhängen kann, da damit international verbindliche Handelsabkommen und Verträge (Welthandelsunion/WTO, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen/GATT) verletzt würden.
Begründen könnte die EU Importverbote nur mit „öffentlicher Moralvorstellung“. Diese hat sich allerdings zugunsten nachhaltiger Jagd verändert, wie eine aktuelle Studie zeigt. Auch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Weltnaturschutzunion (IUCN) bestätigen den Beitrag nachhaltiger, regulierter Jagd zu Einkommens-, Ernährungssicherheit und Artenschutz.
Weitere Informationen
CIC und DJV stellen eine Informationsbroschüre der IUCN zur Auslandsjagd auf Deutsch zum Download bereit oder versenden sie auf Wunsch per Post.