
CIC fordert Rücknahme der Einstufung als invasive Art von Sikawild. Bild: IMAGO/imagebroker
Einstufung des Sikawildes als invasive Art durch die EU
CIC fordert einen wissenschaftlichen Umgang mit Sikawild, die Überprüfung der EU Risikoanalyse, die Rücknahme der Einstufung als invasive Art und die Erhaltung von Sikawild in der freien Wildbahn.
Der Sikahirsch wurde im Wesentlichen im 19. und frühen 20. Jahrhundert nach Mitteleuropa eingeführt. Heute existieren freilebende, etablierte Populationen des Sikahirsches in Schleswig-Holstein (östlich der A7 zwischen Rendsburg und Flensburg), Nordrhein-Westfalen (Arnsberger Wald), Hessen, Baden-Württemberg (Hochrhein, Südschwarzwald) und Bayern.
In Regionen sympartischen Vorkommens, d.h. in denen Rothirsch und Sikahirsch gemeinsam leben, kann es unter bestimmten Bedingungen, insbesondere bei nicht naturnahen Sozialstrukturen von Rot- und/oder Sikawild, zur Hybridbildung mit fortpflanzungsfähigen Nachkommen kommen.
Eine jüngere Studie aus Oberfranken und der Oberpfalz (Herzog 2018) zeigt ein eher geringes Ausmaß an Hybridisation in dieser Region, obwohl es zu einer stetigen Zuwanderung aus einer böhmischen Sikavorkommen mit mehreren Tausend Individuen kommt.
Im übrigen sind Sikahirsch und Rothirsch nahe Verwandte. Genetisch, morphologisch und vom Verhalten her ist der Sikahirsch, insbesondere die Festlandformen („Dybowskihirsch“) dem nordamerikanischen Wapiti sehr ähnlich. Dieser stellt eine Unterart (Cervus elaphus canandensis) des Rothirsches dar.
Legt man das biologische Artkonzept zugrunde, handelt es sich beim Sikawild lediglich um eine (ostasiatische) Unterart des Rothirsches. Es gibt daher gute Gründe, von einer sog. Großart „Cervus elaphus“ auszugehen, die in verschiedenen Unterarten rund um die Nordhalbkugel verbreitet ist.
Aus den genannten Gründen ist eine Einstufung als sog. „invasive Art“ fachlich nicht gerechtfertigt und im wesentlichen naturschutzpolitischer Natur. Biologische oder ökologische Probleme entstehen durch das Sikawild oder durch die (derzeit offenbar sehr seltenen) Einkreuzungen nicht.
Wir sollten daher bei der Umsetzung der EU-Entscheidung Gelassenheit walten lassen. Gerade wenn daran gelegen ist, weitere Hybridisationsereignisse möglichst zu verhindern, sollte der Umgang mit dem Sikawild, dort wo es vorkommt, darauf ausgerichtet sein, intakte Sozialstrukturen zu erhalten.
Eine bevorzugte Entnahme des Sikawildes dort, wo es gemeinsam mit dem Rotwild vorkommt, wird empfohlen. Phänotypisch als Hybride erscheinende Individuen sind unter Beachtung jagdlicher Nachhaltigkeitskriterien zu entnehmen. Auf Neuansiedlungen ist zu verzichten.
Wo aufgrund von hohen Populationsdichten eine Konkurrenz zu den heimischen Arten Rot- und Damwild zu befürchten ist, sollten letztere bevorzugt erhalten werden.
Im übrigen sehen wir keinen akuten Handlungsbedarf bei dieser etablierten Neozoen(unter)art.
Der CIC fordert:
- Einen wissenschaftlich fundierten und differenzierten Umgang mit dem Sikawild, ohne jagd- und forstpolitsche Hintergründe
- Die Überprüfung der EU Risikoanalyse
- Die Rücknahme der Einstufung als invasive Art
- Erhaltung von Sikawild in der freien Wildbahn, kein Totalabschuss
- Erhaltung von Sikawild als Gatterwild. Rücknahme des Haltungs- Zucht- und Verbringungsverbotes
Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) ist ein politisch unabhängiges, internationales, nichtstaatliches Beratungsgremium, das sich für die Erhaltung von Wildtieren auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Nutzung einsetzt. Er wurde 1930 gegründet und ist in 82 Ländern der Erde mit Sitz in Wien tätig.
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