Jagdgesetzentwurf Brandenburg: Sechs Organisationen üben scharfe Kritik. (Quelle: TingeyInjuryLawFirm/Unsplash/DJV)
Bundesweite Allianz gegen Entwurf des Brandenburger Jagdgesetzes
Prädikat wildtierfeindlich: Sechs Organisationen veröffentlichen Positionspapier. Ökonomische und ökologische Nachteile drohen ebenso wie Tierleid. Ein aktuelles Rechtsgutachten unterstützt die Kritik.
Eine Allianz aus sechs bundesweit tätigen Organisationen lehnt den nun vorliegenden Entwurf für ein neues Brandenburger Jagdgesetz als wildtierfeindlich ab. Der Entwurf ist ökonomisch, ökologisch und aus Tierschutzsicht nachteilig sowie in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel. Zu diesem Ergebnis kommen CIC, Deutscher Jagdverband (DJV), Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB), Deutscher Falkenorden (DFO), Deutscher Jagdrechtstag (DJRT) und Deutsche Wildtier Stiftung. Die Organisationen fordern den brandenburgischen Umweltminister Axel Vogel auf, den bundesweit einmaligen Fehltritt einzugestehen und den stark kritisierten Gesetzentwurf zurückzunehmen. Unterstützt wird diese Position durch ein aktuelles Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Johannes Dietlein.
Sozialstrukturen von Wildtieren werden zerstört
In einem gemeinsamen Positionspapier werfen die Organisationen Vogel vor, einen fachlich schlechten Jagdgesetzentwurf formuliert zu haben, der zudem ausschließlich den Wald im Fokus hat – gerade einmal 35 Prozent der Landesfläche. Allein durch verstärkten Abschuss von Pflanzenfressern soll der Waldumbau gelingen. Ansätze eines modernen Wildtier- und Lebensraummanagements finden sich im Gesetzentwurf nicht. Vielmehr soll die Jagd künftig bereits ab 10 Hektar Fläche möglich sein und Hegegemeinschaften sollen abgeschafft werden. Die Gefahr ist groß, dass dadurch Sozialstrukturen von Rudel bildenden Wildtieren mit großem Raumanspruch wie dem Rothirsch zerstört werden. Bereits das viel kleinere Reh hat ein durchschnittliches Streifgebiet von 50 Hektar im Jahresverlauf.
Entwurf schwächt Artenschutz gravierend
Mittel aus der Jagdabgabe, die Jäger beim Lösen des Jagdscheins automatisch an die Behörden entrichten, sollen künftig nicht mehr für Artenschutzprojekte eingesetzt werden dürfen. Zudem sollen einige Raubsäuger, die den Nachwuchs von Bodenbrütern gefährden, nicht mehr jagdbar sein. Die sechs Organisationen protestieren gegen diese gravierende Schwächung des Artenschutzes.
Fahrlässiger Verstoß gegen Tierschutz soll legal werden
Sogar der fahrlässige Abschuss von biologisch notwendigen Elterntieren soll in Brandenburg in der Jagdzeit künftig legal sein. Damit nimmt Minister Vogel tausendfaches Tierleid bei Jungtieren in Kauf. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Abschaffung sämtlicher Abschussregelungen für große Wiederkäuer wie Rot- und Damhirsch vor. Artgerechte Wilddichte sowie arttypischer Alterklassenaufbau und Geschlechterverhältnis sind damit in Gefahr.